
Hier unterscheidet man zwischen tangierender, überschnittener oder aufgelöster Pfahlwand.
Eingesetzt werden sie als Bauhilfs- und auch als Dauermaßnahme. Diese Wände sind relativ verformungsarm und dienen vornehmlich zur Sicherung von bestehenden Bauwerken, Gründung von Bauwerken und zur wasserdichten Baugrubenumschließung. Auch diese Bohrpfähle werden als freistehende oder als rückwärtig verankerte Wände ausgeführt. Überschnittene Bohrpfahlwände werden insbesondere dann gewählt, wenn neben der Baugrubensicherung auch die Wasserdichtigkeit das Ziel ist. Zur Herstellung von Bohrpfahlwänden eignet sich das verrohrte Bohrverfahren ebenso wie das Verdrängungsbohrverfahren durch eine Hohlbohrschnecke mit außenliegender Wendel.